KI-Verordnung, Artikel 50: Was Sie kennzeichnen müssen, bis wann und wie
Ein praktischer Leitfaden für Unternehmen, die in der EU KI-generierte Bilder, Videos, Audios oder Texte erstellen oder veröffentlichen. Stand Oktober 2026, einschließlich der Änderungen durch die Verordnung (EU) 2026/1744 (den „Digital Omnibus on AI“).
- Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50: KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar gekennzeichnet und Deepfakes offengelegt werden.
- Bis zum 2. Dezember 2026 müssen auch KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, ihre Ausgaben kennzeichnen.
- Bußgelder reichen bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
1. Wer was tun muss
Artikel 50 verteilt die Pflichten auf zwei Rollen. Viele Unternehmen haben beide.
| Sie sind | Ihre Pflicht | Fundstelle |
|---|---|---|
| Anbieter — Sie entwickeln oder verkaufen ein KI-System, das Bilder, Audio, Video oder Text erzeugt | Jede Ausgabe maschinenlesbar kennzeichnen, sodass sie als KI-generiert oder manipuliert erkennbar ist. | Art. 50(2) |
| Betreiber — Sie erstellen mit KI Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die ein Deepfake sind | Offenlegen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. | Art. 50(4) |
| Betreiber — Sie veröffentlichen KI-generierte Texte, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren | Offenlegen, dass der Text künstlich erzeugt wurde — außer er wurde von Menschen geprüft und jemand trägt die redaktionelle Verantwortung. | Art. 50(4) |
Der Kernsatz für Anbieter:
…shall ensure that the outputs of the AI system are marked in a machine-readable format and detectable as artificially generated or manipulated.Regulation (EU) 2024/1689, Article 50(2) — amtliche englische Fassung
Die Kennzeichnung muss in der Praxis funktionieren, nicht nur auf dem Papier existieren: Anbieter müssen ihre technischen Lösungen, soweit technisch möglich, wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig gestalten. Rein unterstützende Bearbeitung, die die Eingabe nicht wesentlich verändert, ist ausgenommen.
2. Die Fristen
| Datum | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| 2. August 2026 | Artikel 50 gilt vollständig für neue KI-Systeme und für Betreiber. | Art. 113 |
| 2. Dezember 2026 | Anbieter, deren generative KI-Systeme vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 erfüllen. | Art. 111 Abs. 4, eingefügt durch VO (EU) 2026/1744 |
Die Dezember-Frist ist nur eine Übergangsfrist für bestehende Systeme. Sie verschiebt die Offenlegungspflichten der Betreiber nicht.
3. Wann und wie Menschen informiert werden müssen
…in a clear and distinguishable manner at the latest at the time of the first interaction or exposure.Regulation (EU) 2024/1689, Article 50(5) — amtliche englische Fassung
Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken kann sich die Offenlegung auf einen Hinweis beschränken, der das Werk nicht beeinträchtigt. Die Europäische Kommission fördert Verhaltenskodizes zum Erkennen, Kennzeichnen und Labeln von KI-Inhalten (Art. 50 Abs. 7); sich daran zu halten ist der praktischste Weg, guten Willen zu zeigen.
4. Was passiert, wenn Sie es ignorieren
Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 können mit bis zu 15 000 000 EUR oder, bei Unternehmen, bis zu 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist (Art. 99 Abs. 4 Buchst. g). Zuständig sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden.
5. Eine praktische Checkliste
- Erfassen Sie jede Stelle, an der Ihr Unternehmen KI-generierte Bilder, Videos, Audios oder Texte erstellt oder veröffentlicht.
- Entscheiden Sie jeweils, ob Sie als Anbieter, als Betreiber oder als beides handeln.
- Anbieter: Betten Sie in jede Ausgabe eine maschinenlesbare Kennzeichnung ein. Der verbreitete Standard ist das IPTC-Feld „Digital Source Type“ (zum Beispiel trainedAlgorithmicMedia) in den Metadaten der Datei.
- Sorgen Sie dafür, dass die Kennzeichnung den Alltag übersteht: Beim Hochladen in soziale Netzwerke werden Metadaten oft entfernt — halten Sie daher einen zweiten, unabhängigen Weg bereit, die Datei wiederzuerkennen.
- Betreiber: Versehen Sie Deepfakes und KI-geschriebene Texte von öffentlichem Interesse spätestens beim ersten Kontakt mit einem sichtbaren Hinweis.
- Bewahren Sie Nachweise auf: was wann von wem gekennzeichnet wurde — eventuell müssen Sie es einer Behörde zeigen.
6. Wie Ankorith hilft
- Maschinenlesbare Kennzeichnung in der Datei. Ankorith schreibt die IPTC-Kennzeichnung „Digital Source Type“ in Bilder, sodass der Inhalt in dem Format als KI-generiert markiert ist, das Plattformen lesen.
- Eine Kennzeichnung, die soziale Netzwerke übersteht. Jedes Siegel speichert zusätzlich einen Erscheinungs-Fingerabdruck, sodass eine Datei auch nach entfernten Metadaten oder erneuter Komprimierung wiedererkannt wird.
- Ein verifizierter Aussteller. Siegel werden von einem Unternehmen mit nachgewiesener Domain ausgestellt — Leser sehen, wer hinter der Kennzeichnung steht.
- Nachweise, die Sie vorzeigen können. Jedes Siegel wird in ein öffentliches, manipulationssicheres Protokoll geschrieben, mit einem quantenresistenten Schlüssel signiert und in Bitcoin verankert — ein Beleg dafür, was Sie wann gekennzeichnet haben.
Ankorith ist ein Werkzeug, keine Rechtsberatung. Ob eine bestimmte Nutzung als Deepfake oder als Text von öffentlichem Interesse gilt, hängt von Ihrer Situation ab; fragen Sie im Zweifel Ihren Anwalt.
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Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50, 99 Abs. 4 Buchst. g, 111 Abs. 4 und 113 — EUR-Lex.
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI), veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026.